Grundsätze über die Aufwandsentschädigung ab 1. Januar 2025

Zielsetzung: Mit dieser Aufwandsentschädigung möchten wir die Förderung der Schüler, Jugend und Junioren in den Mittelpunkt stellen.

  1. Schüler- , Jugendlichen- und Juniorenbereich (U8-U23)
    1. Startgelder
      Startgelder werden in voller Höhe erstattet.
    2. Reisekosten
      Für die Reisekosten wird vom Hauptverein eine Spendenbescheinigung für das Finanzamt ausgestellt.
      Bei Fahrten ab der bayerischen Meisterschaft findet eine Erstattung über die Abteilung statt. Die km-Entschädigung beträgt 0,15 € für die einfache Fahrt oder 50% der Fahrtkosten des ÖPNV.
    3. Hotelkosten
      Übernachtungskosten werden ab der bayerischen Meisterschaft bei mehrtägigen Starts nach rechtzeitiger Rücksprache mit der LA-Abteilung (Trainer, Vorstand,..) übernommen.
      Bevorzugt werden die Übernachtungen von der Abteilung gebucht.
  2. Erwachsenenbereich
    1. Startgelder
      Startgelder werden bis zu max. 120 € pro Jahr, mit Nachweis, erstattet. Zusätzlich wird, wegen der positiven Außenwirkung für die Abteilung bei einer Teilnahme an einer Welt oder Europameisterschaft speziell für diese ein weiterer Zuschuss von max. 100,- € zu den Meldegebühren mit Nachweis einer Platzierung unter den ersten 3 erstattet.
    2. Reisekosten
      Für die Reisekosten wird vom Hauptverein eine Bestätigung des Hauptvereins für die Steuer ausgestellt. Eine Erstattung durch die Abteilung kann nicht erfolgen.
  3. Reisekosten für Trainer
    Reisekosten werden anhand des Abrechnungsformulars-Trainer erstattet. Als Tagegeld erhalten Trainer pro betreutem auswärtigen Wettkampftag 15,00 €.

    Des Weiteren werden Fahrtkosten zu Fortbildungen mit 0,15 € pro km erstattet. Aus Kostengründen ist darauf zu achten, dass Fahrgemeinschaften gebildet werden.

    Übernachtungskosten werden ab der bayerischen Meisterschaft bei mehrtägigen Starts der Athleten übernommen. Es soll möglichst kostengünstig und gemeinsam übernachtet werden. Bevorzugt werden die Übernachtungen von der Abteilung gebucht
  4. Verfahren
    Die Bestätigung des Hauptvereins nach Nr. 1 bzw. Nr. 3 b) kann mittels des Formulars „Reisekostenabrechnung – Athlet“ beantragt werden (Abzeichnung/Einreichung durch Abteilungsleitung oder Stellv. Abteilungsleitung).

    Die Erstattung von Kosten (Fahrtkosten, Startgebühren usw.) ist mittels des Formulars „Reisekostenabrechnung“ zu beantragen. Der Antrag ist vom Vorsitzenden/der stv. Vorsitzenden der Abteilung zu genehmigen. Entsprechende Belege sind vorzulegen.

    Startgelder und/oder Fahrtkosten werden vom Verein nur übernommen, wenn der Start bei einem Wettkampf mit dem zuständigen Trainer abgestimmt ist.

    Die Abrechnungen sind spätestens bis zum 15. des Folgemonats nach jedem Quartalsende einzureichen.

    Die Spendenbescheinigung über Fahrtkosten kann nicht von der Leichtathletikabteilung, sondern nur vom Hauptverein ausgestellt werden. Stellt der Hauptverein aus welchen Gründen auch immer, keine Spendenbescheinigung aus, kann die Leichtathletikabteilung dies nicht nachholen.